Order (Beschluss), Court of Appeals (Oberlandesgericht) Frankfurt am Main, order dated 16 January 2020, file no. 26 Sch 14/18 - Oberlandesgericht 26 Sch 14/18
Country
Year
2020
Summary
Schiedsgericht: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen durch Verletzung rechtlichen Gehörs begründeten ordre-public-Verstoßes
Tenor
Der am 31. Mai 2018 in dem von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) administrierten Schiedsverfahren (ICC-Verfahren Nr. ...) durch die Schiedsrichter A (Vorsitzender), B und C erlassene Schiedsspruch in Gestalt der Entscheidung über die Berichtigung und Auslegung des Schiedsspruchs mit Nachtrag vom 7. Dezember 2018 wird aufgehoben.
Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 30.000.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt als Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der X1 GmbH die Aufhebung eines Schiedsspruchs, mit dem seine gegen die Antragsgegnerinnen u.a. wegen eines Differenzhaftungsanspruchs gemäß § 9 GmbHG erhobene Schiedsklage abgewiesen worden ist.
Die Antragsgegnerinnen zu 1. - 3. sind Rechtsnachfolgerinnen der X2 AG. Die Antragsgegnerin zu 4. war Komplementärin einer durch Formumwandlung entstandenen Folgegesellschaft der X2 AG.
Der Schiedsklage des Antragsstellers liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der X2 Konzern entschloss sich im Jahre 2004, den zum Konzern gehörigen Geschäftsbereich "Consumer Imagine Business" (im Folgenden: CI-Geschäftsbereich) zu veräußern. Der CI-Geschäftsbereich befasste sich mit der Herstellung und dem Vertrieb fotografischer Produkte für den Endverbrauchermarkt sowie von Verbrauchsmaterialien und Geräten für Fotolabors im Groß- und Einzelhandel. Der Geschäftsbereich gliederte sich in die drei Geschäftsfelder Film (Fotofilmprodukte und Einwegkameras), Finishing (beschichtetes Fotopapier und Chemikalien) und LAB Equipment (Laborgeräte für die Entwicklung von Foto-, Film- und Digitalbildern auf beschichtetem Fotopapier). Der Geschäftsbereich war im Jahr 2004 seit mehreren Jahren stark rückläufig.
Nach Durchführung eines Bieterverfahrens erteilte die X2 AG den Zuschlag für den Erwerb des CI-Geschäftsbereichs an eine Investorengruppe um Herrn D. Grundlage für das Angebot der Investorengruppe war ein Investorenkonzept vom 21.07.2004 ("Investor Concept") nebst zugrundeliegender Planung ("Deal Analysis"), das auf Ist-Zahlen bis einschließlich Mai 2004 beruhte und die Schließung des Gesamtgeschäfts einschließlich des Bereichs Laborgeräte zum Ende des Jahres 2007 vorsah. Die künftige Finanzierung des CI-Geschäfts-bereichs sollte nach dem Investorenkonzept durch ein Gesellschafterdarlehen der X1 Holding GmbH in Höhe von 20 Mio. Euro (im Folgenden: I/C Darlehen), eine Banklinie der Bank1 in Höhe von 50 Mio. Euro und eine Factoring Linie in Höhe von weiteren 50 Mio. Euro erfolgen.
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