Bundesgerichtshof Beschluss I ZB 16-21 - Republik Kroatien, Republik Österreich - German - 17 November 2021
Country
Year
2021
Summary
Die Antragstellerin ist die Republik Kroatien. Die Antragsgegnerin zu 1 ist eine österreichische Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Sie ist alleinige Gesellschafterin der Antragsgegnerin zu 2, einer kroatischen Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach kroatischem Recht. Beide Antragsgegnerinnen erbringen im kroatischen Markt Finanzdienstleistungen.
Die Republik Österreich und die Antragstellerin schlossen am 19. Februar 1997 ein Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen ("Bilateral Investment Treaty", im Folgenden: BIT). Es enthält unter anderem die folgenden Regelungen:
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