Bundesgerichtshof Beschluss I ZB 6-26 BayObLG - German - 30 July 2026
Country
Year
2026
Summary
Im auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs gerichteten Ver- fahren nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO kann eine Partei, die im Falle der Aufhebung des Schiedsspruchs einen Schadensersatzanspruch gegen einen am Schiedsspruch be- teiligten Schiedsrichter erheben zu können glaubt, dem Schiedsrichter gemäß § 72 Abs. 1 ZPO den Streit verkünden. § 72 Abs. 2 ZPO ist nicht analog auf Schiedsrichter anwendbar.
in dem Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs, Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. ("DIS")











